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 Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Leistungsbeschreibung

a. Lessing Immobilien ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten und einen Käufer bzw. Mieter nachzuweisen und/oder einen Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zu vermitteln. Das Immobilienangebot der Lessing Immobilien und das von ihr erstellte Exposé wird aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt.

b. Durch die Erteilung eines Vermittlungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber grundsätzlich mit den nachstehenden AGB einverstanden. Ein Auftrag bedarf dabei keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand die Tätigkeit von Lessing Immobilien in Anspruch nimmt. Dies gilt auch bei Kontaktaufnahme mit Lessing Immobilien oder dem Eigentümer wegen eines angebotenen Objektes.

c. Ist dem Empfänger das von Lessing Immobilien nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, unter Beifügung des Nachweises schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er die weitere Tätigkeit von Lessing Immobilien in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.

d. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von Lessing Immobilien nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen AGB.

2. Haftung

a. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.  Die der Lessing Immobilien mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Lessing Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich. Zu Nachforschungen ist der Makler nicht verpflichtet. Eine Haftung für Fehlauskünfte, die aufgrund unrichtiger und unvollständiger Mitteilungen des Käufers weitergereicht werden, ist daher ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Makler keine Haftung für etwaige Sach- und Rechtsmängel des Kauf- /Mietgegenstandes.

b. Lessing Immobilien übernimmt keine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.

c. Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch Lessing Immobilien bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche gegen Lessing Immobilien verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

Für den Fall der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, z.B. Verschweigen eines durch eine Vermittlung zustande gekommenes Mietverhältnis oder Verkaufs, ist vom Empfänger zusätzlich zur Provision nach Ziffer 4 eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese beträgt 15% der Vermittlungsgebühr.

3. Vertraulichkeit

Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Lessing Immobilien. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von Lessing Immobilien ein Hauptvertrag (Kauf-/ Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Lessing Immobilien die im Exposé bzw. im Vertrag ausgewiesenen Provision zu zahlen.

4. Provision

a. Die Tätigkeit von Lessing Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze: Bei Kaufverträgen 5,95% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Mietverträgen zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten, bei gewerblichen Vermietungen oder Verpachtungen drei Monatsmieten ohne Nebenkosten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Anspruch auf Maklerprovision der Lessing Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Falls nicht anders vereinbart, zahlt der Mieter/Käufer/Pächter die Provision.

b. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder privatem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

c. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

d. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung oder wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechungsgrundsätze vorliegen muss oder ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete/Pacht bzw. umgekehrt.

e. Die Provision ist innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5,00 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch 6,00 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

5. Verhandlungen

a. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Lessing Immobilien einzuleiten.

b. Bei Direktverhandlungen ist auf Lessing Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Lessing Immobilien über das Ergebnis zu informieren.

c. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Lessing Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.

d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lessing Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Lessing Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

e. Lessing Immobilien ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Termin des Vertragsabschlusses ist frühzeitig mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, in den Vertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber Lessing Immobilien auf Verlangen die Vertragsparteien bekannt zu geben und ggf. eine Vertragskopie zuzusenden.

6. Grundbucheinsicht

Der Auftraggeber bevollmächtigt Lessing Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

7. Weitergehende Rechte

a. Lessing Immobilien ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

b. Kauf- bzw. Mietpreiszahlungen werden von Lessing Immobilien nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

8. Schlussbestimmungen

a. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt auch die Verwendung von E-Mails.

b. Lessing Immobilien behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten von Lessing Immobilien veröffentlicht sind.

c. Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich Lessing Immobilien mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat.  

d. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

e. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.